Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Pfarrei und ihrer hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehende Gremium, das an der Leitungsverantwortung des Pfarrers Anteil hat, mit ihm die pastoralen, personellen und strukturellen Angelegenheiten berät und die entsprechenden Beschlüsse fasst.
Der PGR dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und ist der Verkündigung der Frohen Botschaft Jesu Christi (Martyria), der Feier des Glaubens in den verschiedenen liturgischen Formen (Liturgia) und dem sorgenden Bemühen um die vielfältigen Nöte der Menschen (Diakonia) verpflichtet.
Der PGR bemüht sich, auf der strukturellen Grundlage der Pfarrei als einem Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeinschaften, sowohl die gemeinsame Identität der Pfarrei zu stärken, als auch die Vielfalt der verschiedenen Gemeinden und Gemeinschaften zu fördern.

Im November 2020 wurde der Pfarrgemeinderat gewählt und hat sich am 24.11.2020 konstituiert.

Der PGR setzt sich aktuell personell folgendermaßen zusammen: